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Kein Anspruch auf Schadenersatz für FPÖ nach BP-Wahl

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der FPÖ gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Richterin Margit Schaller sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.

© APA