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Urteil im Rechtsstreit für S 37-Ausbau liegt vor

Aus neuester Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofes geht hervor, dass die S 37 keine Umweltverträglichkeitsprüfung - wie von Bürgerinitiative gewünscht - benötigt. Bauabschnitt könnte 2022 starten.

Sicherheitsausbau der S 37 braucht keine Umweltverträglichkeitsprüfung
© Helmuth Weichselbraun
Sicherheitsausbau der S 37 braucht keine Umweltverträglichkeitsprüfung
Michaela Auer