Wahlbehörde bleibt von Schadenersatzansprüchen verschont
Der Unmut der von den Schadenersatz-Ansprüchen betroffenen Wahlleiter auf Bezirksebene ist groß. Die Bundeswahlbehörde verstieß ebenfalls gegen die Wahlordnung, wobei deren Verstöße aber offenbar als aus damaliger Sicht vertretbar bewertet werden.