Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Auch Leseunfähige müssen unterschreibenWarum auch jene, die so schlecht sehen, dass sie ihr eigenes Testament gar nicht mehr lesen können, eine Unterschrift unter ihren "letzten Willen" setzen müssen und Zeugen für die Richtigkeit der Verfügung nicht genug sind. © (c) Butch - stock.adobe.comvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:37Wohnen