Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

EU-Spirituosenverordnung: Obstler bleibt Obstler

Schnapsbrenner können aufatmen: Sie dürfen dem Obstler weiterhin andere Früchte als Äpfel und Birnen zumischen. Außerdem wird der Begriff EU-weit geschützt.

Obstler wird EU-weit geschützt
© (c) Thomas Söllner - stock.adobe.com (Thomas Söllner)
Obstler wird EU-weit geschützt