E-Scooter sollen gleiche Pflichten haben wie Fahrräder
Die rechtliche Handhabung von E-Scootern sowie Mini-Tretrollern sollen mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundesweit einheitlich geregelt werden. Bis 25 km/h sollen sie künftig dort erlaubt werden, wo Radfahren zulässig ist, auch alle für Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften sollen für Rollerfahrer verbindlich sein.