Betrunkenen im toten Winkel überrollt: Lenkerin traf nur Teilschuld
Frau hätte sich zwar eines Einweisers bedienen müssen, so der Oberste Gerichtshof. Dieses Verschulden wiegt aber weniger schwer als das Fehlverhalten des Geschädigten, der alkoholisiert auf der Fahrbahn eines öffentlichen Parkplatzes gelegen sei.