Sicherungshaft laut Edtstadler nicht ohne Richtergenehmigung
Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag unmissverständlich klargestellt, dass die geplante Sicherungshaft nur mit einer richterlichen Genehmigung verhängt und zeitlich begrenzt werden soll. Sie betonte zudem, dass es sich bei dem Vorhaben um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle, die schon in 20 europäischen Staaten umgesetzt sei.