Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Wann die Besitzstörungsklage möglich istZwei Häuser, ein gemeinsamer Hof, zu wenig Parkplätze und ein Miteigentümer, der gerne Besitzstörungsklagen verteilt. Wir hinterfragen, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht. © (c) comzeal - stock.adobe.comEs wäre zweckmäßig, die Parkplätze in einer Siedlung so zu beschriften, dass jedem gleich klar ist, wem sie gehören.Daniela Bachalvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:37Wohnen