Schlaganfall durch Panik: Versicherung zahlt nicht
Ein Mann bohrte irrtümlich eine Gasleitung an und geriet durch den Gasgeruch derart in Panik, dass er einen „blutigen Schlaganfall“ erlitt, von dem er sich nie mehr erholte. Die Unfallversicherung verweigerte die Zahlung – mit Recht, wie vor Kurzem der Oberste Gerichtshof entschied.