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Chronik

Die Reform im Zeitraffer

Wie aus 542 287 Gemeinden wurden - die steirische Gemeindestrukturreform.

vor 8 Jahren23. Jänner 2019 um 15:33
SteiermarkSteirische Landespolitik
Politik
„Seid´s mir nicht böse, aber ich meine, dass da etwas geändert gehört.“ Mit diesem Satz, sagte Hermann Schützenhöfer später, deutet er den ÖVP-Bürgermeistern nach der Landtagswahl (2010) erstmals die Reformen an. In Franz Voves fand er den kongenialen „Reformpartner“.
Die plötzlich so harmonische Landesspitze will in der Tat nicht nur Bezirke und Landesverwaltung, sondern auch die Gemeindestruktur verändern: Das erfahren am 30. Juni 2011 die Ortschefs im ersten „Bürgermeisterbrief“. Umrahmt von regionalen Konferenzen beginnt im September 2011 die „Vorschlagsphase“. Ideen und Freiwilligkeit sind gefragt. Später übernehmen Doris Kampus (damals noch Landesbedienstete und nicht Landesrätin) und Wolfgang Wlattnig die Projektsteuerung.
Widerstand entsteht: Max Taucher (Forum St. Lambrecht, rechts im Bild), Otmar Hiebaum (Markt Hartmannsdorf, links) sowie Florian Taucher (Höf-Präbach), Johann Pirer (damals Bürgermeister von St. Lambrecht, 2. von rechts) und werden mit ihrer Gemeindeinitiative gegen Zwangsfusionen zu den bekanntesten Gegenspielern der „Reformpartner“.
305 Gemeinden nehmen Stellung – 59 davon offen negativ. Die Landesspitze stellt der Öffentlichkeit die JR-Studie vor, wonach jährlich 40,9 Millionen Euro einzusparen wären. Im Februar 2012 geht es mit der „Verhandlungsphase“ los, 455 Kommunen sind eingebunden. Im Oktober nimmt die eigentliche „Entscheidungsphase“ ihren Lauf. Abstimmungen. Alternativen. Umfragen. Vorwürfe. Landkarten. Die Emotionen gehen hoch. Der „Gemeindegipfel“ in der Kleinen Zeitung (Foto) bringt Gegner und Befürworter an einen Tisch.
Die Koalition im Landtag beschließt am 17. Dezember 2013 das „Herzstück der Reformpartnerschaft“, das Gemeindestrukturreformgesetz. Für gut 80 Kommunen bedeutet dies, sie werden unfreiwillig fusioniert. Vergebens hofften Fusionsgegner, einzelne Mandatare von SP und VP würden ein „Drüberfahren“ noch verhindern. Es kommt zu Protesten, Der Verfassungsgerichtshof stellt im Herbst 2014 fest: „Gemeinden haben kein Recht auf ungestörte Existenz.“ So werden alle Anträge von Gemeinden gegen Zusammenlegungen abgewiesen. Die Reform mit 1. 1. 2015 ist amtlich.
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