Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Kein Werklohn für mangelhafte WerkeDas von einem Auftraggeber bestellte Werk hat einen Mangel. Muss er trotzdem den vollen Werklohn zahlen oder kann er das verweigern? Und wie muss er sich verhalten, wenn der Unternehmer bereit ist, den Mangel zu beseitigen? © envfxFinanzielle Rechtsstreitigkeiten bei Mängeln an bestellten Werken sind nicht seltenvor 8 Jahren24. Jänner 2019 um 09:33