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Kein Werklohn für mangelhafte Werke

Das von einem Auftraggeber bestellte Werk hat einen Mangel. Muss er trotzdem den vollen Werklohn zahlen oder kann er das verweigern? Und wie muss er sich verhalten, wenn der Unternehmer bereit ist, den Mangel zu beseitigen?

Finanzielle Rechtsstreitigkeiten bei Mängeln an bestellten Werken sind nicht selten
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Finanzielle Rechtsstreitigkeiten bei Mängeln an bestellten Werken sind nicht selten