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Das Eislaufverbot steht auf dünnem Eis

Gültige Verordnung verbietet zwar das Betreten des Bleistätter Moores abseits der Wege, nicht aber dezidiert das Eislaufen. Land appelliert an Vernunft der Eisläufer, sich nicht in Lebensgefahr zu begeben.

Das Betreten der Eisfläche ist auf eigene Gefahr erlaubt. Die Wasserrettung warnt jedoch, es herrsche Lebensgefahr
© Schusser
Das Betreten der Eisfläche ist auf eigene Gefahr erlaubt. Die Wasserrettung warnt jedoch, es herrsche Lebensgefahr
Hannes Steinmetz
Teamleiter der Regionalredaktionen St. Veit und Feldkirchen