Finanzprokuratur muss Eurofighter-U-Ausschuss Akten vorlegen
Die Finanzprokuratur ist verpflichtet, dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss alle Akten und Unterlagen betreffend die "Task Force Eurofighter" vorzulegen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Eurofighter-U-Ausschusses am 11. Dezember 2018 in nicht öffentlicher Sitzung entschieden, hieß es vom VfGH am Freitag.