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Behebung von Schäden hat Vorrang

Die Landesstraßenverwaltung kann das „Normalprogramm“ nicht fahren.

Die Schäden auf den Landesstraßen sind freilich noch nicht vollständig behoben
© EXPA/Johann Groder
Die Schäden auf den Landesstraßen sind freilich noch nicht vollständig behoben
Michaela Ruggenthaler