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© KLZ/Kirin KohlhauserDer Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an
Kärntner wegen schwerer Erpressung zu zwei Jahren Haft verurteilt
70.000 Euro mit Wissen um homosexuelle Kontakte erpresst - Freispruch vom Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
