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Gerichtspsychiaterin: Die Angeklagten sind zurechnungsfähig

Gerichtspsychiaterin erstattete Montagvormittag ihr Gutachten. Die Angeklagten sind zurechnungsfähig. Der Zweitangeklagte sei aber nicht mehr gefährlich. Der Staatsanwalt zog daraufhin den Antrag auf Einweisung des Ex-Gendarmen zurück.

© APA/APA POOL/ERWIN SCHERIAU