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Wann der Urlaubsanspruch verfällt

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschied jetzt zugunsten zweier deutscher Angestellter: Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nach EU-Recht nicht automatisch deshalb verfallen, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Das lenkt den Blick auf das österreichische Urlaubsgesetz. Das sind die Regeln.

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