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Zugang von Familie befreit nicht für Haftung für Filesharing

Inhaber eines Internet-Anschlusses können sich der Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht allein dadurch entziehen, dass auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (Rechtssache C-149/17). Der Verlag Bastei-Lübbe hatte einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch an einer Tauschbörse angeboten worden sei.