Kautabak laut EuGH-Urteil ausschließlich zum Kauen gedacht
Als Kautabak gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur solcher Tabak, dessen Inhaltsstoffe ausschließlich durch Kauen freigesetzt werden können. Es sei nicht ausreichend, wenn der Konsument den Tabak lutschen könne, um sie freizusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-425/17).