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Hat nun jeder das Recht auf ein "gutes Sterben"?
Der Gesetzesentwurf zum Ärztegesetz sagt: Lebensqualität vor Lebensverlängerung. Damit zieht das Recht mit der medizinischen Realität mit.

Sonja Krause
Steiermark-Ressort, Schwerpunkt Gesundheit