Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der oberösterreichischen Mindestsicherung auf seine nächste Beratungsrunde vertagt, die Ende November beginnt. Zugleich hat der VfGH eine amtswegige Prüfung von Bestimmungen des burgenländischen Mindestsicherungsgesetzes angemeldet.