Unklarheiten über rechtliche Einordnung von E-Tretrollern
Unklarheiten gibt es in Österreich über die rechtliche Einordnung von E-Tretrollern. Während Innen- und Verkehrsministerium sie als "fahrzeugähnliches Kinderspielzeug" einstufen, werden sie von ÖAMTC und auch der Mobilitätsagentur Wien als Fahrräder definiert. Die jeweilige Einstufung hat Auswirkung darauf, wo die E-Microscooter verwendet werden dürfen.