Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Airlines müssen bei Flugstreichung auch Provision erstattenBei Flugstreichungen müssen Airlines ihren Kunden den komplett bezahlten Preis samt Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie von dieser Provision wussten.vor 8 Jahren12. September 2018 um 08:32