Keine Voraussetzungen für Beobachtung von AfD als Ganzes
Das Innenministerium in Deutschland hat bekräftigt, dass die Voraussetzungen für eine Verfassungsschutz-Beobachtung der AfD derzeit nicht vorliegen. Grundlage sei die Frage, ob von Parteien Bestrebungen ausgingen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes beziehungsweise eines Landes richteten, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag.