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Aus für ausschließlich bedingte Haft bei Vergewaltigung

Die Regierung plant eine Reform des Strafrechts bei Sexualdelikten. Künftig soll es keine ausschließlich bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben, hieß es am Sonntag gegenüber der APA. Erreicht werden soll das durch eine Anhebung der Mindeststrafe sowie durch Änderungen bei den Strafzumessungskriterien. Nach der Analyse eines Gutachtens sollen die weiteren Schritte diskutiert werden.

© APA