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"Zorro" starb im Auto: Hundeführer wird nicht angeklagt

Ende Juli starb der bekannte Polizeihund "Zorro" auf qualvolle Weise bei Ilz im Privatauto seines Diensthundeführers. Dieser wird von der Staatsanwaltschafts nun doch nicht angeklagt, ihn erwartet aber ein Disziplinarverfahren bei der Polizei.

Der Diensthundeführer, in dessen Auto Polizeihund "Zorro" gestorben ist, wurde innerhalb der Polizei versetzt.
© Thomas Plauder
Der Diensthundeführer, in dessen Auto Polizeihund "Zorro" gestorben ist, wurde innerhalb der Polizei versetzt.