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Wenn der „große Bruder“ ein Auge auf die Nachbarn wirft . . .

Eine sogenannte „geregelte Videoüberwachung“ kann unter bestimmten Umständen erlaubt sein. Der Experte erläutert, worauf bei der Installierung zu achten ist und was auf jeden Fall verboten ist.

Die Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs ist unzulässig
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Die Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs ist unzulässig
PETER FILZWIESER