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Betriebsvereinbarungen wirken wie ein Gesetz

Die Experten der Arbeiterkammer erklären: Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat.

Ein Handschlag gehört dazu, aber Betriebsvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen
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Ein Handschlag gehört dazu, aber Betriebsvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen