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Neue Gentechnik-Verfahren unterliegen Auflagen nach EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch in Luxemburg entschieden, dass mit der Mutagenese-Technologie manipulierte Pflanzensorten rechtlich als gentechnisch verändert gelten und somit auch als "gentechnisch veränderte Organismen" (GVO) gekennzeichnet werden müssen. Davon ausgenommen seien die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die seit langem als sicher gelten.

© APA (dpa)