Ein Kopftuchverbot im Kindergarten ist nach Einschätzung des Verfassungsdiensts "grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig". Der Regierung empfehlen die Experten aber noch Präzisierungen bei dem entsprechenden Vorhaben. Freilich hängt das Kopftuchverbot ohnehin in der Luft, da die Länder eine Junktimierung mit der künftigen Kindergartenförderung ablehnen.