Die Neuauflage eines Prozesses gegen einen 48-Jährigen am Landesgericht Feldkirch hat am Freitag mit einem anderen Schuldspruch geendet als im Oktober 2017. Der Angeklagte wurde nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt. Das Ausmaß der Haftstrafe halbierte sich gegenüber der ersten Verhandlung von 18 auf neun Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.