Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einer Anfechtung der niederösterreichischen Landtagswahl vom 28. Jänner 2018 nicht stattgegeben. Die Liste "Wir für Niederösterreich" hatte u.a. eine Verletzung des demokratischen Prinzips durch die Briefwahl und Fehler bei der Bezeichnung und Reihung der Parteien auf den Stimmzetteln geltend gemacht.