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Empörung über neues Anti-Terror-Gesetz

Vor allem zwei Punkte des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie Terrorismus stießen in der Begutachtung auf scharfe Kritik von Strafrechtlern, NGOs und der Rechtsanwälte: Dass künftig "Reisen für terroristische Zwecke" strafbar sein soll - und die Streichung der bisher ausdrücklichen Ausnahme zivilgesellschaftlicher Aktivitäten von den Terror-Delikten.

© APA