Vor allem zwei Punkte des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie Terrorismus stießen in der Begutachtung auf scharfe Kritik von Strafrechtlern, NGOs und der Rechtsanwälte: Dass künftig "Reisen für terroristische Zwecke" strafbar sein soll - und die Streichung der bisher ausdrücklichen Ausnahme zivilgesellschaftlicher Aktivitäten von den Terror-Delikten.