Mindestsicherung: Experte sieht teilweise Unzulässigkeiten
Sowohl fünf Jahre Wartefrist auf die Mindestsicherung als auch ein "Arbeitsqualifikationsbonus" für Inländer sind grundsätzlich rechtskonform. Aber es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an. Unzulässig ist es laut EU-Rechtsexperten Walter Obwexer, fünf Jahre aufhältigen EU-Bürgern 300 Euro zu streichen.