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Mobilität

Die wichtigsten Fakten

Rennradfahrer sind für Autofahrer oft ein rotes Tuch: Wie ist das mit dem Nebeneinanderfahren, der Benutzungspflicht von Radwegen oder dem Abstandhalten beim Überholen? Das sagt das Gesetz dazu.

vor 8 Jahren11. Mai 2018 um 09:31
Gibt es eine Helmpflicht? Grundsätzlich gibt es keine (außer für Kinder unter 13 Jahren). Laut OGH gibt es aber eine „Helmobliegenheit für Rennradfahrer“. Ein Rennradfahrer wurde so wegen Nichttragens eines Helms beim Schmerzensgeld mit einem 25-prozentigen Mitverschulden belastet. Die ganze Geschichte lesen Sie hier.
Gibt es eine Radwegpflicht? Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern besteht - anders als in Deutschland -ein Wahlrecht zwischen der Benutzung von Radfahranlagen und der für den übrigen Verkehr bestimmten Fahrbahn. Unerheblich ist aber, ob Mitglieder eines Vereins (Amateure oder Profis) oder Privatpersonen in ihrer Freizeit trainieren.  
Dürfen Rennradfahrer nebeneinander fahren? Mit dem Rennrad nebeneinander auf der Straße fahren darf man laut OGH-Entscheid, wenn es sich um eine Trainingsfahrt handelt. „Als Kriterien für Trainingsfahrten sind (...) Verhältnisse maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind.“
Dürfen Rennräder auf dem Gehsteig fahren? Radfahrer dürfen auf normalen Straßen, ausgeschilderten Radfahranlagen und - wenn ausgeschildert - in Fußgängerzonen fahren, nicht aber auf Gehsteigen oder Gehwegen (dem für Fußgänger bestimmten Teil eines Geh-Rad-Weges). Autobahnen und Autostraßen sind ebenfalls tabu.  
Was gilt als Rennrad? Als Rennrad gilt laut Gesetz ein Fahrrad mit maximal zwölf Kilo Eigengewicht, einem Rennlenker (ohne genauere Definition), einem äußeren Felgendurchmesser von mindestens 630 Millimetern und einer äußeren Felgenbreite von maximal 23 Millimetern.  
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