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Kann man seine Kinder enterben?

Unter bestimmten Bedingungen, die im Einzelfall erwogen werden, kann man den Pflichtteil mindern; eine Enterbung erfolgt nur in extremen Ausnahmefällen.

Ist das „gewöhnliche Naheverhältnis“ zu einem Kind nicht gegeben, kann der Pflichtteil verkürzt werden
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
Ist das „gewöhnliche Naheverhältnis“ zu einem Kind nicht gegeben, kann der Pflichtteil verkürzt werden
PETER FILZWIESER