Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wohnen Kann man seine Kinder enterben?Unter bestimmten Bedingungen, die im Einzelfall erwogen werden, kann man den Pflichtteil mindern; eine Enterbung erfolgt nur in extremen Ausnahmefällen. © Illustration: Sinisa PismestrovicIst das „gewöhnliche Naheverhältnis“ zu einem Kind nicht gegeben, kann der Pflichtteil verkürzt werdenPETER FILZWIESERvor 7 Jahren19. Dezember 2019 um 10:38Mein RechtWohnen