Schulschwänzen: Vierter Tag kostet mindestens 110 Euro Strafe
Die Pläne der Regierung, das Schulschwänzen schärfer zu sanktionieren, sind nun konkret: Wer in neun Jahren Pflichtschulzeit länger als drei Tage unentschuldigt fehlt, bekommt verpflichtend eine Geldstrafe.