Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Urteil: Entschädigung auch bei wilden StreiksDer Europäische Gerichtshof hat geurteilt: Fluggesellschaften können auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zu zahlen. © FotoliaNach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Fluggesellschaften auch bei wilden Streiks zur Zahlung verpflichtetvor 8 Jahren17. April 2018 um 09:12