Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Härtefallklausel für Opfer der AmokfahrtDie Härtefallklausel sei notwendig, weil das Gesetz Gewalttaten, die mit Kraftfahrzeugen begangen werden, eigentlich nicht einbeziehe, erklärte die frühere Generalstaatsanwältin. © APA/AFP/dpa/INA FASSBENDERvor 8 Jahren12. April 2018 um 11:14