Freisprüche nach Unfall im Lainzer Tunnel vor neun Jahren
Im Prozess um einen schweren Arbeitsunfall im Lainzer Tunnel im Jahr 2008 sind am Montag alle fünf Angeklagten nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Seit einem Jahr mussten sich der Gesamtbauleiter, zwei nachgeordnete Bauleiter, der Baustellenkoordinator und ein externer Sicherheitsfachmann wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das Unfallopfer hat den Unterschenkel verloren.