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Höchstgericht ebnet Rechten von Umweltorganisationen den Weg

Der Verwaltungsgerichtshof billigt Umweltorganisationen weitreichende Beschwerderechte gegen Verordnungen und Bescheide zu. Den NGOs wird dadurch auch das Vorgehen gegen unzureichende Umweltstandards erleichtert.

Die Rechte von Umweltbewegten müssen laut Höchstgericht in Österreich ausgebaut werden
© APA/WOLFGANG WEHAP
Die Rechte von Umweltbewegten müssen laut Höchstgericht in Österreich ausgebaut werden
Günter Pilch
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt