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Höchstrichterliche Beziehungspflege

Verfassungsrichter stehen automatisch im Spannungsfeld zwischen (Partei-)Politik und Recht. Wie unabhängig sie agieren, ist eine Frage des persönlichen Formats.

Vierzehn Mitglieder (davon ein präsident und ein Vize) bilden den VfGH
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Vierzehn Mitglieder (davon ein präsident und ein Vize) bilden den VfGH
Von  Ernst Sittinger und Thomas Cik