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Ein Jahr bedingt wegen Wiederbetätigung für 19-Jährigen

Wegen Wiederbetätigung ist am Donnerstag ein 19-jähriger Burgenländer am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu einem Jahr Haft, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt worden. Der Angeklagte soll Postings von Bildern, Symbolen und Parolen in NS-Diktion auf Facebook verbreitet und NS-Devotionalien besessen haben.

© APA (Pfarrhofer)