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Familienbeihilfe: EUGH-Präsident verweist auf gleiche Rechte

Der Plan der Regierung, die Familienbeihilfe an den Lebenserhaltungskosten im Aufenthaltsland der Kinder auszurichten, dürfte europarechtlich schwierig zu argumentieren sein. Wie der Präsident des Europäischen Gerichtshofs Koen Lenaerts in der "Wiener Zeitung" betont, gelte der Gleichheitsgrundsatz für Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern uneingeschränkt.