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Kachelofenwärme gibt es nur mit Erlaubnis des Vermieters

Mit dem Beginn der Winterzeit entsteht bei so mancher Mietpartei der Wunsch nach der wohligen Wärme eines Kachelofens. Um nachträglich einen solchen Ofen einzubauen, müssen aber einige rechtliche Dinge beachtet werden.

Der Mieter muss den Vermieter schriftlich über den Kachelofen-bau informieren
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Der Mieter muss den Vermieter schriftlich über den Kachelofen-bau informieren