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Vier Freisprüche in der Bludenzer Wahlkartenaffäre

Richterin Sonja Nachbauer erklärte in ihrer Urteilsbegründung, man könne nicht davon ausgehen, dass die Angeklagten wissentlich gegen das Gesetz gehandelt hätten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

© APA/GEORG HOCHMUTH