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„Wieso müssen wir dem Geld nachrennen?“

„Ist die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall eindeutig, ist eine Vorfinanzierung der Reparaturkosten unüblich“, erklärt der Experte. Eine Begutachtung ist aber nötig.

In der Regel muss das unschuldige Unfallopfer die Reparatur nicht vorfinanzieren
© Illustration: Sinisa Pismestrovic
In der Regel muss das unschuldige Unfallopfer die Reparatur nicht vorfinanzieren
PETER FILZWIESER