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© Paul Hill - FotoliaUrlaub darf nicht erlöschen, sagt der EuGH
EuGH: Nicht konsumierter Urlaub muss ausbezahlt werden
Auch wenn der Jahresurlaub nicht verbraucht wird, darf dieser nicht einfach "erlöschen", urteilt der EuGH. Der Urlaub ist jedenfalls zu bezahlen.
