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EuGH: Nicht konsumierter Urlaub muss ausbezahlt werden

Auch wenn der Jahresurlaub nicht verbraucht wird, darf dieser nicht einfach "erlöschen", urteilt der EuGH. Der Urlaub ist jedenfalls zu bezahlen.

Urlaub darf nicht erlöschen, sagt der EuGH
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Urlaub darf nicht erlöschen, sagt der EuGH