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Interessentenbeiträge bei Hochwasserschutz

Fünf Prozent vom Aufwertungsbetrag wären zu zahlen. Der Beschluss wurde im Wolfsberger Gemeinderat mehrheitlich gefasst.

Durch Hochwasserschutzmaßnahmen werden Grundstücke aufgewertet. Die Nutznießer sollen nun einen Interessentenbeitrag zahlen
© Schusser
Durch Hochwasserschutzmaßnahmen werden Grundstücke aufgewertet. Die Nutznießer sollen nun einen Interessentenbeitrag zahlen
Bettina Friedl
Teamleiterin Regionalredaktion Lavanttal & Völkermarkt